Veranstaltungen
Aktuelle Veranstaltungen SS 2024
Pro-/Seminar zum Recht der demokratischen Parlamentswahl
2024 findet die Europawahl statt!
Im Proseminar geht es um Fragen des Wahlrechts. Zunächst wird in der ersten Stunde vermittelt, wie wissenschaftliches Arbeiten und klassisches juristisches Denken und Argumentieren funktioniert, sodann vertiefen wir uns ins Wahlrecht.
Wie hat sich das Wahlrecht geschichtlich entwickelt und welche Wahlen gibt es für in Deutschland lebende Personen. Auch erfolgen vergleichende Untersuchungen verschiedener ausländischer Rechtsordnungen im Unterschied zur Deutschen Rechtsordnung, z.B. im Zusammenhang mit Fragen zur Möglichkeit von Stellvertretung im Wahlrecht oder im Zusammenhang mit verschiedenen Wahlaltersmindest-/höchstgrenzen. Neben materiellrechtlichen Fragen soll es auch um verschiedene Rechtsbehelfe gehen, die in der Deutschen Rechtsordnung zur Verfügung stehen, um Wahlen oder das Wahlrecht anzufechten. Schließlich soll ein Ausblick erfolgen auf etwaige technische Möglichkeiten (z.B. über Legal-Tech-Tools) demokratischer Teilhabe, sowie im Zusammenhang mit Demoskopischen, Soziologischen und Psychologischen Fragen. Am Ende der letzten Doppelstunde werden dann die Themen vergeben, wie z.B.:
- Das Wahlrecht in der Antike
- Die Entwicklung des Wahlrechts in der Neuzeit (Vom Dreiklassenwahlrecht zum Wahlrecht ab Geburt?)
- Vergleichende Darstellung von Europa-, Bundestags-, Bayerischer Landtags- und Kommunalwahl am Beispiel von BVerfG vom 15.4.2019 – 2 BvQ 22/19
- Rechtsbehelfe bei der Europa-, Bundestags-, Bayerischer Landtags- und Kommunalwahl in vergleichender Darstellung
- Rechtsvergleichende Untersuchungen zu Wahlaltersbegrenzungen in verschiedenen Rechtsordnungen
- Rechtsvergleichende Untersuchungen zur Möglichkeit der Stellvertretung bei der Ausübung des Wahlrechts in verschiedenen Rechtsordnungen
- Art 7 Bayerische Verfassung und Mindestalter für Grundrechts- sowie Wahlrechtsberechtigung
- Wie erfolgt bei der Bundestagswahl die Auszählung? – Unterschiede D’Hondt-, Hare-Niemeyer-, Sainte-Laguë-Verfahren (Zähl- und Erfolgswert, Überhangmandate, Reformen)
- Wahlrecht ab Geburt und Wahl zum Deutschen Bundestag
- Soziologische und Demoskopische Fragestellungen in der Diskussion um ein Wahlrecht ab Geburt bzw. um eine Herabsetzung des Wahlalters
- Der Einfluss von Technik (z.B. (Social-) Bots) auf die politische Meinungsbildung/den Wahlkampf/das Wahlergebnis – USA? Fukushima?
- Einsatz moderner Technik (Legal-Tech?) für Umfragen und für politische Teilhabe
Das Proseminar richtet sich insbesondere an Studierende der ersten vier Fachsemester. Spezielle Vorkenntnisse zum Wahlrecht bzw. Verfassungsrecht oder in Rechtsgeschichte wären hilfreich, werden aber nicht erwartet. Einführende inhaltliche Hinweise zu den jeweiligen Themen sowie Informationen zu einführender Literatur werden im Laufe der ersten Termine und auch noch speziell bei der Vergabe und Vorbereitung der Themen gegeben.
Zum Erwerb eines benoteten Proseminarscheins gem. § 10 Abs. 1 3,4 Abs. 2 StO ist die Anfertigung einer schriftlichen Proseminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten, ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich.
Zum Erwerb eines benoteten Seminarscheins ist die Anfertigung einer schriftlichen Seminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten und ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich.
ECTS: 5. Das Seminar ist als Schlüsselqualifikation geeignet.
Die Veranstaltungen finden jedenfalls online über Zoom von 14-16 Uhr c.t (und nur bei gesonderter vorheriger Ankündigung ausnahmsweise in Präsenzveranstaltungen in JDC R. 1.281– Seminarraum Juridicum, Eingang Schillerstrasse 1 in 91054 Erlangen) statt. Die erste Veranstaltung erfolgt jedenfalls nur via Zoom. Zunächst erfolgt eine allgemeine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Es geht um formale Anforderungen, Literaturrecherche, Zitiertechnik, Gutachtenstil, etc. Am Ende der allgemeinen Einführung erfolgt dann eine spezielle Einführung in die Fragen der später zu bearbeitenden Themen. Im Rahmen der letzten Veranstaltung werden die Themen mit den Studierenden ausgewählt und vergeben. Danach finden in einem noch bekanntzugebenden Zeitraum zunächst keine weiteren Pro-/Seminarveranstaltungen statt, um den Bearbeitern die Möglichkeit zur Anfertigung ihrer Beiträge zu geben. Auch in diesem Zeitraum können Sie sich aber bei Fragen individuell bei mir melden.
Schließlich erfolgen in den kommenden Proseminarveranstaltungen dann die Referate mit anschließender Diskussion, wobei pro Veranstaltung zwei Präsentationen stattfinden werden.
Das Seminar findet ausschließlich als Zoom-Meeting, donnerstags von 14-16 Uhr c.t, statt (1. Termin: 18.4.2024).
Die Anmeldung zu diesem Proseminar ist über StudOn möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt.
Die vollständige Ankündigung finden Sie hier.
Letzte Veranstaltungen
WS 2023/24
Pro-/Seminar: Recht, Technik und Geschäftsmodelle zur Lösung (zivilrechtlicher) Streitigkeiten mit Hilfe von Legal-Tech (z.B. Online Streitbeilegung und Inkassogeschäftsmodelle, wie Flightright)
Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden einen Überblick zu geben, über Geschäftsmo- delle und Tools, insbesondere einerseits im Bereich der außergerichtlichen online- Streitbeilegung und andererseits im Bereich von Inkassogeschäftsmodellen, wie z.B. Flightright. Gleichzeitig werden einige Ergebnisse und Zusammenhänge aus dem Abschlussbericht des Forschungsvorhabens „Erforschung des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten“ vom 21.4.2023 diskutiert. So sollen Fragen der zukünftigen Entwicklung erforscht werden, wie z.B.:
- Wie werden in Zukunft (zivilrechtliche) Interessenkonflikte und Streitigkeiten gelöst werden?
- Wird die Bedeutung der Ziviljustiz abnehmen?
- Werden sonstige (privatwirtschaftliche) technisch basierte Anbieter immer mehr Interessenkonflikte lösen und wenn ja, wie und nach welchen Regeln?
- Was bedeutet dies für unseren Rechtsstaat?
In interdisziplinär aus Studierenden der Rechtswissenschaft, der Informatik, der linguistischen Informatik und der Digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften besetzten Zweier-Teams soll eine gemeinsame schriftliche Arbeit gefertigt werden, die zu spezifischen bereits im Markt befindlichen Tools, wie z.B. Flightright, jeweils das maßgebliche Recht, die eingesetzte Technik, die Bedeutung für die Rechtspraxis und das verfolgte Geschäftsmodell recherchiert, darstellt und evaluiert.
Am Ende der letzten Einführungsdoppelstunde werden dann die Themen vergeben, um z.B. zu folgenden Tools, die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften, die eingesetzte Technik, die Bedeutung für die Rechtspraxis und das realisierte Geschäftsmodell darzustellen:
- Flightright
- Fairplane
- Bahn Buddy
- Zug-Erstattung.de
- geblitzt.de
- Unfallhelden
- MieterEngel
- wenigermiete.de
- eBay (löst jährlich ca. 60 Mio. Konflikte – dreimal so viel, wie in der gesamten US-Gerichtsbarkeit!)
- UNO ODR-Modellgesetz
- ICANN
- Modria
- Der Online-Schlichter
- Euro-Label
- Internet Ombudsmann
- Rechtwijzer für Scheidungen
- EU OS-Plattform
- Gerne kann auch eine eigene Idee eines Tools (Recht, Technik, Geschäftsmodell) ausgearbeitet und vorgestellt werden
Das Proseminar richtet sich insbesondere an Studierende der ersten vier Fachsemester der Rechtswissenschaft, der Informatik, der linguistischen Informatik und der Digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften. Spezielle Vorkenntnisse zur Argumentationstheorie, juristischen Methodenlehre oder Informatik wären hilfreich, werden aber nicht erwartet. Einführende inhaltliche Hinweise zu den jeweiligen Themen sowie Informationen zu einführender Literatur werden im Laufe der ersten Termine und auch noch speziell bei der Vergabe und Vorbereitung der Themen gegeben.
Zum Erwerb eines benoteten Proseminarscheins gem. § 35 Abs. 1 2 StuPO Jura ist die Anfer- tigung einer schriftlichen Proseminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten, ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regel- mäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich.
Zum Erwerb eines benoteten Seminarscheins ist die Anfertigung einer schriftlichen Seminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten und ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich.
ECTS: 5. Das Seminar ist als Schlüsselqualifikation geeignet.
Die Veranstaltungen finden jeweils nur online über Zoom,
jeweils am Donnerstag von 14-16 Uhr c.t statt (1. Termin: 19. Oktober 2023): https://us02web.zoom.us/j/4962723955?pwd=eGNLeU1ueGs1aExMMTBQOS9PSEpmUT09
Vorlesung zu Legal AI
Gemeinsam mit dem K.I. Park an der FAU zu Legal-Tech (weitere Informationen unter: https://www.legal-ai.rw.fau.de) veranstalten wir eine praxisorientierte Vorlesung zu legal-AI.
In der Vorlesung werden die Studierenden in die Konzepte von AI sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen eingeführt und bekommen einen Überblick über die Anwendungen von künstlicher Intelligenz im Recht, die aktuell schon möglich sind und in Zukunft vielleicht möglich werden. In der zweiten Vorlesungshälfte wird es Aufgabe der Studierenden sein, eine eigene Legal Tech Anwendung unter Begleitung der Dozenten zu entwickeln.
Die Vorlesung, ist auf zwei Semester angelegt. Für die erfolgreiche Teilnahme werden 5 ECTS vergeben und ein Zertifikat in Legal Tech vom K.I. Park Berlin ausgestellt. Die Veranstaltung im ersten der beiden Semester, dem WS 2022/23, findet immer online über Zoom https://fau.zoom-x.de/j/67962960903) am Donnerstag 18-20 Uhr (c.t.), beginnend am 26.10.2023, statt.
Die Folien sowie weitere Informationen zur Lehrveranstaltung finden Sie auf StudOn.
SS 2023
Pro-/Seminar: Juristische Argumentation und „Künstliche Intelligenz“
Das Seminar wurde mit Unterstützung durch Prof. Dr. Alexander Steen – Institut für Mathematik und Informatik an der Universität Greifswald – und Herrn Lucca Baumgärtner Student der Informatik an der FAU veranstaltet.
Ziel des Seminars war es, Studierenden einerseits juristische Argumentationen und Methoden und andererseits Aussagen-, Prädikaten- und deontische Logik näher zu bringen. In interdisziplinär aus Studierenden der Rechtswissenschaften, der Informatik, der linguistischen Informatik und der Digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften besetzten Teams sollte eine juristische Falllösung möglichst genau und auch umfassend in Logik formalisiert werden, um dabei wichtige Erfahrungen zu sammeln.
Dies sollte unter Einsatz eines Legal-Tech-Tools erfolgen. Nach der Formalisierung der juristischen Falllösung konnte mit Hilfe des Beweisers dieses Tools dann z.B. maschinell daraufhin überprüft werden, ob die juristische Argumentation konsistent ist. Die Interpretation und Anwendung von Gesetzestexten auf einem konkreten Lebenssachverhalt erfordert von menschlichen Experten ein hohes Maß an Wissen, Erfahrung und die Fähigkeit zahlreiche kontextuelle Überlegungen anzustellen. Die Formalisierung und Automatisierung solch eines Prozesses in einem computergestützten Verfahren muss dies entsprechend reflektieren.
Ausgehend von einer Fallstudie wurden in dieser Veranstaltung erforderliche juridische Schritte der Rechtsanwendung identifiziert und verschiedenen Objekt- und Meta-Ebenen zugeordnet. Diese Zuordnung erlaubte Analysen und die Diskussion von Softwareanforderungen, die juristische Assistenzsysteme ganz allgemein erfüllen müssen, um bei juristischen Fallentscheidungen unterstützen zu können. Es handelte sich bei der den Studierenden gestellten Aufgabe um eine besonders schwierige, da verschiedene Disziplinen zusammengeführt werden müssen und ein Tool zum Einsatz kommt, welches derzeit auch noch weiterentwickelt wird. Daher wurden die Teams bei der Arbeit über mehrere Tutorialveranstaltungen während der Bearbeitungszeit begleitet und angeleitet.
Die Teams gaben als Pro-/Seminararbeit ab: 1. Eine gemeinsam entwickelte juristische Falllösung (im Umfang, Inhalt und Form einer „klassischen“ juristische Hausarbeit/Seminararbeit entsprechend); 2. Eine gemeinsam erstellte Formalisierung dieser juristischen Falllösung im Tool; 3. Jeweils einen von jedem Teilnehmer bzw. jeder Teilnehmerin individuell erstellten Erfahrungsbericht. Schließlich wurden all diese Ergebnisse in einer gemeinsamen Präsentation vorgestellt und das Tool mit der formalisierten Falllösung ausprobiert.
Das Proseminar richtete sich insbesondere an Studierende der ersten vier Fachsemester der Rechtswissenschaften, der Informatik, der linguistischen Informatik und der Digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften. Spezielle Vorkenntnisse zur Argumentationstheorie, juristischen Methodenlehre oder Informatik wären hilfreich, wurden aber nicht erwartet. Einführende inhaltliche Hinweise zu den jeweiligen Themen sowie Informationen zu einführender Literatur wurden im Laufe der ersten Termine und auch noch speziell bei der Vergabe und Vorbereitung der Themen gegeben.
Zum Erwerb eines benoteten Proseminarscheins gem. § 10 Abs. 1 3,4 Abs. 2 StO war die Anfertigung einer schriftlichen Proseminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten, ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich.
Zum Erwerb eines benoteten Seminarscheins war die Anfertigung einer schriftlichen Seminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten und ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich.
ECTS: 5. Das Seminar ist als Schlüsselqualifikation geeignet.
Zunächst erfolgte eine allgemeine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Es ging um formale Anforderungen, Literaturrecherche, Zitiertechnik, Gutachtenstil, etc. Am Ende der allgemeinen Einführung erfolgte dann eine spezielle Einführung in die Fragen der später zu bearbeitenden Themen und zur Nutzung des Tools.
Danach fanden in einem noch bekanntzugebenden Zeitraum zunächst keine weiteren Proseminarveranstaltungen statt, um den Bearbeitern die Möglichkeit zur Anfertigung ihrer Beiträge zu geben. Auch in diesem Zeitraum konnten Sie sich aber bei Fragen individuell bei uns melden.
Schließlich erfolgten in den kommenden Proseminarveranstaltungen dann die Referate mit anschließender Diskussion, wobei pro Veranstaltung zwei Präsentationen stattfanden und die Formalisierungen mit dem Tool vorgeführt und evaluiert wurden.
Die Veranstaltungen fanden jeweils nur online über Zoom, jeweils Donnerstags von 10-12 Uhr c.t statt (1. Termin: 20. April 2023 nach den Osterferien):
https://us02web.zoom.us/j/4962723955?pwd=eGNLeU1ueGs1aExMMTBQOS9PSEpmUT09
Die Anmeldung zu diesem Proseminar war über StudOn möglich. Die Teilnehmerzahl war auf 15 Personen begrenzt, wobei die Interdisziplinarität der Teams berücksichtigt wird.
Die vollständige Ankündigung finden Sie hier.
WS 2022/23
Vorlesung zum Thema Recht durch Maschinen und Künstliche Intelligenz Vom Compliance Bot zum digitalen Assistenten für das Registergericht
Im Wintersemester hat Prof. Axel Adrian eine Vorlesung zum Thema Recht durch Maschinen und Künstliche Intelligenz Vom Compliance Bot zum digitalen Assistenten für das Registergericht gehalten. Die Vorlesung behandelte den Bereich „Recht durch Technik“ im Unterschied zu Fragen nach „Recht über Technik“.
Es ging um folgende Themen, wobei auch Gastreferentinnen und Gastreferenten eingeladen wurden:
- Legal-Tech – 20.10.2022
e-Government und e-Justice (z.B. Grundbuch in der Blockchain) – 27.10.2022 - KI im Recht (AI and Law) – 10.11.2022
- Natural Language Processing/Computerlinguistik (z.B. Argumentationmining) von Prof. Dr. Stephanie Evert/Philipp Heinrich (FAU) – 17.11.2022
- symbolische KI (z.B. Logik, maschinelles Schließen, formale Argumentationstheorie) von Prof. Dr. Alexander Steen (Uni Greifswald)/Max Rapp (FAU) – 24.11.2022
- subsymbolische KI (z.B. Machinelearning, Deeplearning) von Dr. Thomas Proisl (BAMF, Nürnberg) – 1.12.2022
- unser Tool zur automatischen Entwurfserstellung von Bauträgerverträgen im Notariat mit Aurelius Adrian (FAU) – 8.12.2022
- unser Compliance Bot mit Rechtsanwältin Anabel Adrian, Nürnberg, Rechtsanwalt Martin Kurtze (Siemens Energy, Erlangen) – 15.12.2022
- Tools bei Massenklagen vor Gericht in der Anwaltspraxis (z.B. Dieselgate)
von Rechtsanwalt Dr. Philipp Steinrück und Dr. Christoph von Laufenberg (Latham & Watkins LLP, München) – 12.1.2023 - Digitales Vertragsprüfungstool in der Industrierechtsabteilung
von Rechtsanwalt Martin Kurtze (Siemens Energy, Erlangen) – 19.1.2023 - unser Prototyp zur automatischen Anonymisierung von Gerichtsurteilen mit Prof. Dr. Stephanie Evert (FAU) – 26.1.2023
- unser Forschungsprojekt „Digitaler Registerassistent“ mit Prof. Dr. Stephanie Evert, Prof. Dr. Michael Kohlhase, Prof. Dr. Lutz Schröder und Prof. Dr. Andreas Maier (FAU) – 2.2.2023
Allgemein ging es insbesondere um Fragen wie: Was ist dran an Legal-Tech? Was ist derzeit tatsächlich technisch schon möglich und was ist mehr dem Marketing geschuldet? Was wird in Kanzleien schon praktiziert? Welche Tätigkeiten werden von künftigen Juristen und Juristinnen und Informatikern und Informatikerinnen erwartet? Was können heutige Studierende dafür tun? Werden künftig Computerwissenschaftler und Computerwissenschaftlerinnen verstärkt Rechtsberatung übernehmen? Wird am Ende ein Richterautomat Fälle entscheiden? Sind Arbeitsplätze in Gefahr?
Die Vorlesung hatte zum Ziel „Lust auf mehr“ zu machen und sowohl technisch Interessierten Einblick in das juristische Denken und in juristische Prozesse zu geben, sowie umgekehrt juristisch Interessierte neugierig auf Legal-Tech-Tools und computerwissenschaftliche Überlegungen zu machen.
Die vollständige Ankündigung finden Sie hier.
Vorlesung zu Legal AI
Weiterhin organisierten wir vom K.I. Park an der FAU zu Legal-Tech (weitere Informationen unter: https://www.legal-ai.rw.fau.de) eine Vorlesung, die über Semester angelegt war. Für die erfolgreiche Teilnahme wurden 5 ECTS vergeben und ein Zertifikat in Legal Tech vom K.I. Park Berlin ausgestellt. Die Veranstaltung richtete sich an Studierende der Rechtswissenschaften und des A.I. Masters sowie an alle anderen Interessierten.
In der Vorlesung wurden die Studierenden in die Konzepte von AI sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen eingeführt und bekamen einen Überblick über die Anwendungen von künstlicher Intelligenz im Recht, die aktuell schon möglich sind und in Zukunft vielleicht möglich werden. In der zweiten Vorlesungshälfte war es Aufgabe der Studierenden, eine eigene Legal Tech Anwendung unter Begleitung der Dozenten zu entwickeln.
Die Folien zur Lehrveranstaltung finden Sie hier.
SS 2022
Pro-/Seminar
Im Pro-/Seminar wurde in den ersten vier Doppelstunden in die Themen eingeführt. Zunächst wurde allgemein vermittelt, wie wissenschaftliches Arbeiten und Argumentation funktionieren. Inhaltlich ging es dann um Themen sowohl aus der Rechtswissenschaft als auch aus der Logik bzw. der theoretischen Informatik. Dann sollten einerseits Fragen der Logik und der Subsumtion in der juristischen Methodenlehre und in der Rechtsanwendung untersucht werden. Anhand der juristischen Literatur konnten Studierende für spezifische Autoren klären, wie diese die Einsatz- und Leistungsfähigkeit von Logik in der Rechtsanwendung, insbesondere bei der Subsumtion, einschätzen und wo die Grenzen der Logik in der Rechtswissenschaft verortet werden. Andererseits sollte aber auch untersucht werden, welche formalen Systeme in der Logik, bzw. theoretischen Informatik heute diskutiert werden, um juristische Normen zu formalisieren und welche Probleme es dabei gibt.
Gastreferent Herr Prof. Dr. Alexander Steen (Jun. Prof. für Informatik am Institut für Mathematik und Informatik der Universität Greifswald) gab uns – via Zoom – leicht verständlich Einblicke in aktuelle Fragen der Logik und der theoretischen Informatik in Bezug auf Herausforderungen der Rechtsanwendung geben. So hofften wir auf eine wechselseitige Diskussion zwischen Studierenden der Rechtswissenschaften, der Informatik, der linguistischen Informatik, der Digital Humanities, der Philosophie, etc. Am Ende der vierten Doppelstunde wurden dann die Themen vergeben, wie z.B.
- Logik, Subsumtion und Justizsyllogismus der Rechtsanwendung nach der klassischen juristischen Methodenlehre
- Der Justizsyllogismus und die Syllogistik nach Aristoteles
- Subsumtion und Urteilskraft nach Kant
- Subsumtion bei Hegel
- Logische Studien zur Gesetzesanwendung von Engisch
- Lege und Deduktion, Induktion sowie Abduktion nach Peirce in der Rechtsanwendung
- Subsumtionsmodelle in der juristischen Methodenlehre nach Larenz vs. Zippelius
- Juristische Subsumtion nach Regeln? (Neumann, Koch/Rüßmann)
- Normenlogik nach Ota Weinberger und andere in der juristischen Literatur diskutierte formale Systeme
- Begriff der Künstlichen Intelligenz: Symbolische KI vs. Mustererkennung (subsymbolische KI
- Nicht alle Vögel fliegen: Können nichtmonotone Schlüsse und mathematische Logik co-existieren?
- Chisholms Paradox: Die Grenzen der deontischen Logik als Modallogik
- Die pragmatische Kuriosität („The pragmatic oddity“) deontischer Logiken
- Wie lösen zeitgenössische Logiken deontische Paradoxien?
- Vergleich von Modallogiken und normbasierten Logiken
- Wie behandeln Logiken normative Konflikte?
- Wie können Rechtsnormen im Computer repräsentiert werden? (Bsp. LegalRuleML)
- Wie funktioniert eine Wissensdatenbank für juristische Normen? (Bsp. DAPRECO)
Die vollständige Ankündigung finden Sie hier.
WS 2021/22
Pro-/Seminar
Das Seminar wurde mit Unterstützung durch Prof. Dr. Alexander Steen – Institut für Mathematik und Informatik an der Universität Greifswald – und Max Rapp Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Michael Kohlhase, Wissensrepräsentation und Verarbeitung an der FAU, veranstaltet. Ziel des Seminars war es, Studierenden einerseits juristische Argumentationen und Methoden und andererseits Aussagen-, Prädikaten- und deontische Logik näher zu bringen. In interdisziplinär aus Studierenden der Rechtswissenschaften, der Informatik, der linguistischen Informatik und der Digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften besetzten Teams sollte eine juristische Falllösung möglichst genau und auch umfassend in Logik formalisiert werden, um dabei wichtige Erfahrungen zu sammeln. Dies sollte unter Einsatz des Tools „NAI“ (The Normative Reasoner – siehe https://tutorial.normativeai.com/) erfolgen. Nach der Formalisierung der juristischen Falllösung konnte mit Hilfe des Beweisers dieses Tools dann z.B. maschinell dahingehend überprüft werden, ob die juristische Argumentation konsistent ist. Die Interpretation und Anwendung von Gesetzestexten auf einem konkreten Lebenssachverhalt erfordert von menschlichen Experten ein hohes Maß an Wissen, Erfahrung und die Fähigkeit zahlreiche kontextuelle Überlegungen anzustellen. Die Formalisierung und Automatisierung solch eines Prozesses in einem computergestützten Verfahren muss dies entsprechend reflektieren. Ausgehend von einer Fallstudie wurden in dieser Veranstaltung erforderliche juridische Schritte der Rechtsanwendung identifiziert und verschiedenen Objekt- und Meta-Ebenen zugeordnet. Diese Zuordnung erlaubt eine Analyse und die Diskussion von Softwareanforderungen, die juristische Assistenzsysteme ganz allgemein erfüllen müssen, um bei juristischen Fallentscheidungen unterstützen zu können. Es handelte sich bei der den Studierenden gestellten Aufgabe um eine besonders schwierige, da verschiedene Disziplinen zusammengeführt werden müssen und ein Tool zum Einsatz kommt, welches derzeit auch noch weiterentwickelt wird. Daher wurden die Teams bei der Arbeit über mehrere Tutorialveranstaltungen während der Bearbeitungszeit begleitet und angeleitet. Die Teams gaben als Pro-/Seminararbeit ab: 1. Eine gemeinsam entwickelte juristische Falllösung (im Umfang, Inhalt und Form einer „klassischen“ juristische Hausarbeit/Seminararbeit entsprechend); 2. Eine gemeinsam erstellte Formalisierung dieser juristischen Falllösung im NAI-Tool; 3. Jeweils einen von jedem Teilnehmer bzw. jeder Teilnehmerin individuell erstellten Erfahrungsbericht. Schließlich wurden all diese Ergebnisse in einer gemeinsamen Präsentation vorgestellt und das NAI-Tool mit der formalisierten Falllösung ausprobiert.
Das Proseminar richtete sich insbesondere an Studierende der ersten vier Fachsemester. Spezielle Vorkenntnisse zur Argumentationstheorie, juristischen Methodenlehre oder Wissenschaftstheorie wären hilfreich, werden aber nicht erwartet. Einführende inhaltliche Hinweise zu den jeweiligen Themen sowie Informationen zu einführender Literatur wurden im Laufe der ersten Termine und auch noch speziell bei der Vergabe und Vorbereitung der Themen gegeben.
Die Videos der Lehrveranstaltung finden Sie hier.
Die Folien zur Lehrveranstaltung finden Sie hier.
SS 2021
Pro-/Seminar
Das Pro-/Seminar fand als Zoom-Meeting statt.
Im Sommersemester 2021 habe ich ein Pro-/Seminar zum Recht der demokratischen Parlamentswahl veranstaltet.
Im Proseminar wurde in der ersten Stunde vermittelt, wie wissenschaftliches Arbeiten und klassisches juristisches Denken und Argumentieren funktioniert. Sodann ging es um Fragen des Wahlrechts.
Wie hat sich das Wahlrecht geschichtlich entwickelt und welche Wahlen gibt es für in Deutschland lebende Personen. Auch erfolgten vergleichende Untersuchungen verschiedener ausländischer Rechtsordnungen im Unterschied zur Deutschen Rechtsordnung, z.B. im Zusammenhang mit Fragen zur Möglichkeit von Stellvertretung im Wahlrecht oder im Zusammenhang mit verschiedenen Wahlaltersmindest-/höchstgrenzen. Neben materiellrechtlichen Fragen sollte es auch um verschiedene Rechtsbehelfe gehen, die in der Deutschen Rechtsordnung zur Verfügung stehen, um Wahlen oder das Wahlrecht anzufechten. Schließlich sollte ein Ausblick erfolgen auf etwaige technische Möglichkeiten (z.B. über Legal-Tech-Tools) demokratischer Teilhabe, sowie im Zusammenhang mit Demoskopischen, Soziologischen und Psychologischen Fragen. Am Ende der letzten Doppelstunde wurden dann die Themen vergeben, wie z.B.
- Das Wahlrecht in der Antike
- Die Entwicklung des Wahlrechts in der Neuzeit (Vom Dreiklassenwahlrecht zum Wahlrecht ab Geburt?)
- Vergleichende Darstellung von Europa-, Bundestags-, Bayerischer Landtags- und Kommunalwahl am Beispiel von BVerfG vom 15.4.2019 – 2 BvQ 22/19
- Rechtsbehelfe bei der Europa-, Bundestags-, Bayerischer Landtags- und Kommunalwahl in vergleichender Darstellung
- Rechtsvergleichende Untersuchungen zu Wahlaltersbegrenzungen in verschiedenen Rechtsordnungen
- Rechtsvergleichende Untersuchungen zur Möglichkeit der Stellvertretung bei der Ausübung des Wahlrechts in verschiedenen Rechtsordnunge
- Art 7 Bayerische Verfassung und Mindestalter für Grundrechts- sowie Wahlrechtsberechtigung
- Wie erfolgt bei der Bundestagswahl die Auszählung? – Unterschiede D’Hondt-, Hare- Niemeyer-, Sainte-Laguë-Verfahren (Zähl- und Erfolgswert, Überhangmandate, Reformen)
- Wahlrecht ab Geburt und Wahl zum Deutschen Bundestag
- Soziologische und Demoskopische Fragestellungen in der Diskussion um ein Wahlrecht ab Geburt bzw. um eine Herabsetzung des Wahlalters
- Der Einfluss von Technik (z.B. (Social-) Bots) auf die politische Meinungsbildung/den Wahlkampf/das Wahlergebnis– USA? Fukushima?
- Einsatz moderner Technik (Legal-Tech?) für Umfragen und für politische Teilhabe
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Tagung „Digitalisierung von Zivilprozess und Rechtsdurchsetzung“
Am 1. und 2. Juli 2021 fand die – von Prof. Dr. Axel Adrian und Dr. Martin Zwickel ausgerichtete – Tagung „Digitalisierung von Zivilprozess und Rechtsdurchsetzung“ an der FAU statt.
Das Programm finden Sie hier. Die Tagung behandelte in fünf Teilen zentrale Fragestellungen der Digitalisierung des Zivilprozesses und der Rechtsdurchsetzung und sollte die bereits intensiv geführten Erörterungen der mit dem Diskussionspapier der Arbeitsgruppe Modernisierung des Zivilprozesses vorliegenden Ideen in mehrfacher Hinsicht erweitern:
Die rechtlichen Fragen wurden um die Expertise von Informatikern ergänzt und aus gemeinsamer Perspektive diskutiert.
An geeigneten Stellen fand eine praktische/interdisziplinäre Betrachtung bzw. Erweiterung der Vorschläge der Arbeitsgruppe, z.B. durch Einbeziehung von Kommunikationspsychologen, Gerichtsvollziehern und Akteuren der einvernehmlichen Streitbeilegung, statt.
Auch ein Blick auf für die Justiz zu diskutierende ähnliche Systeme, wie die automatische Prüfung von Einkommenssteuererklärungen und die kommende Online-GmbH-Gründung, kann bei Fragen der Digitalisierung der Justiz hilfreich sein.
Ausländische Rechtsordnungen bieten oft reichhaltiges Anschauungsmaterial zu Einzelfragen der Digitalisierung des Zivilprozesses. Auch wenn eine unmittelbare Übernahme ausländischer Rechtsinstitute oft an Grenzen stößt, sollten rechtsvergleichende Erfahrungsberichte keinesfalls ausgeblendet werden.
Mein zusammenfassendes Résumé zur Tagung finden Sie hier.
Die Videos der Tagung finden Sie hier.
WS 2020/21
Pro-/Seminar
Das Pro-/Seminar fand als Zoom-Meeting statt.
In der Veranstaltung ging es thematisch beispielsweise darum, ob der Begriff des Arguments überhaupt definiert werden kann, ob man Kriterien für „gültige“ Argumente festlegen kann, ob „überzeugende“ von nur „überredenden“ Argumenten unterschieden werden können, etc. Schließlich wurden auch philosophische Bezüge z.B. zur Wissenschaftstheorie und zur Erkenntnistheorie aufgezeigt. Wie haben sich z.B. die Kriterien wissenschaftlicher Prüfbarkeit ausgehend von der Intuition, über die Verifikation und Falsifikation bis hin zur Frage der Rationalität von Argumenten verändert? Am Ende wurden auch Bezüge zur symbolischen KI und zur Frage der Möglichkeit juristische Argumente mit Maschinen zu repräsentieren behandelt.
Die Videos der insgesamt 4 Doppelstunden finden Sie hier.
Die Folien zur Lehrveranstaltung finden Sie hier.
SS 2020
Die Vorlesung „KI und rechtliches Entscheiden“ fand als Zoom-Meeting statt. Als Gastredner haben referiert:
- Martin Kurtze, Siemens AG
- Hubertus Rust, Bayerisches Landesamt für Steuern
- Dr. Tobias Wagner, DATEV eG
Die Videos der insgesamt 12 Doppelstunden der Veranstaltung finden Sie hier.
Die Folien zu der Veranstaltung finden Sie hier.
WS 2019/20
Die Folien zu der Veranstaltung finden sie hier.
SS 2019